Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns angebotenen Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn die Babucke GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Babucke GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote der Babucke GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die Babucke GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Die von uns angebotenen Speisen wie z.B. Obst, unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen. Angaben der Babucke GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffenheits-merkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.

§ 3 Preise und Zahlung
Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Equipment, die während der Messen, Events etc. vom Veranstalter geordert werden, werden nach den Vertragspreisen der Babucke GmbH berechnet.
Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Bei Auftragsvergabe ist eine Anzahlung von 1000 € als Reservierung zu leisten. Eine Gesamtrechnung erfolgt nach Veranstaltungsende und ist sofort zahlbar nach Rechnungsstellung oder je nach Einzelvereinbarung.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit
Die Babucke GmbH bereitet das Catering am Messestand bzw. im Veranstaltungsbereich bis zum Veranstaltungsbeginn vor.

Aufbau: Mindestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. nach Absprache

Abbau: Nach Veranstaltungsende
Die Babucke GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die die Babucke GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Babucke GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist , ist die Babucke GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

§ 5 Gewährleistung
Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Der Auftraggeber hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Die Babucke GmbH ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende, oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen, nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.

§ 6 Stornierung
Bei Stornierung von bereits erteilten Aufträgen berechnen wir Ihnen 500,00 €.
30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50 %
Bei Stornierung 7 Tage vor Veranstaltungstermin behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

§ 7 Haftung
Durch den Veranstalter dürfen nur dann Speisen und Getränke mitgebracht werden, wenn die Babucke GmbH dem vorher zugestimmt hat. Es wird keine Haftung für die Qualität der mitgebrachten Speisen und Getränke übernommen. Es wird weiterhin keine Haftung für die Qualität der Waren übernommen, wenn durch den Kunden die Bereitstellung von Nachtstrom (insbesondere zur Kühlung) zu erfolgen hat und dieser dann nicht oder nicht ununterbrochen gegeben war. Bei reinen Anlieferungskunden, die die Weiterverarbeitung selbst durchführen, findet der Gefahrübergang bereits mit der Anlieferung bei diesen Kunden statt. Für den Zustand der Ware nach Anlieferung und insbesondere nach der Verarbeitung, wird keine Gewährleistung übernommen.

§ 8 Equipment
Wenn die Babucke GmbH auf Veranlassung des Veranstalters technisches oder sonstiges Equipment bzw. Räumlichkeiten von Dritten anmietet, handelt die Babucke GmbH im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Der Veranstalter stellt die Babucke GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Weiterhin obliegt dem Veranstalter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht für das angemietete Equipment bzw. die Räumlichkeiten. Die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur nach Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Veranstalters, seiner Gäste, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Diese Regelung findet ebenfalls Anwendung auf das Equipment, das sich im Eigentum der Babucke GmbH befindet und während der Veranstaltung eingesetzt wird. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozeß ermittelt werden.

§ 9 Personal
In unserem Honorar sind folgende Leistungen enthalten:
gesetzliche Sozialabgaben (Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaftsbeiträge)
Verwaltung und Disposition (Personalplanung, Gehaltsabrechnung und -abwicklung)
zusätzliche Haftpflichtversicherung für alle Mitarbeiter.

§ 10 Kleininventar
Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Warmhaltegeräten und Platten. Entsprechende Leihwaren wie Porzellangeschirr, Besteck, Gläser, Aschenbecher und Servietten sind im Angebot enthalten. Der Auftraggeber hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tages-leihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware.

§ 11 Genehmigung von Veranstaltungen
Die Erteilung von behördlichen Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen sind rechtzeitig und auf Kosten des Veranstalters einzuholen. Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften. Für das Vorliegen der jeweils für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen trägt der Veranstalter die Verantwortung.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist Coburg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen der Babucke GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Datenspeicherung/Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert.
Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen

Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Wir behalten uns vor, Bilder von den Veranstaltungen zu unseren Werbezwecken zu verwenden.
Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.